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Eine
Ausbildung im praktischen Bereich kann direkt nach Abschluss eines
Vertrages begonnen werden, um möglichst reibungslos den Erwerb der
Fahrlizenz zu gewährleisten.
Eine
pauschale Angabe zur Anzahl der benötigten Fahrstunden, kann
nicht gegeben werden, da dies von
verschiedenen Faktoren abhängig ist:
- Wie ist
die schulische/berufliche und psychische Belastung?
- In welcher
Jahreszeit wollen Sie / willst Du den Führerschein erwerben?
- Sind
Kenntnisse aus früher erworbenen Scheinen vorhanden?
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Folgende
Fahrten sind jedoch Pflicht:
- 5 Std.
Überlandfahrten, auf Bundes- oder Landstraßen, inkl. einer Fahrt von
mindestens 90 Minuten Dauer (Doppelstunde)
- 4 Std.
Autobahnfahrten, inkl. einer Fahrt von mind. 90 Minuten.
- 3 Std.
sog. Nachtfahrten, finden bei Dämmerung oder Dunkelheit statt.
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Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb
- Passfoto
- Sehtest
- DRK (Deutsches-Rotes-Kreuz)
- Zertifikat; auf Wunsch kann ich für Dich / Sie einen Termin
organisieren.
- Meldebescheinigung des
Einwohnermeldeamts
Wichtig:
Selbstverständlich
bestimmst Du / bestimmen Sie den Abfahrtsort der jeweiligen Fahrstunde
selbst.
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